AGB ́s der Firma Network Lounge

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder der Werbeagentur Network Lounge erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleitungen gerichtet ist.
1.2. Alle Werbekonzepte und Entwürfe, Reinzeichnungen, Fotos, Filme, Daten, Datenbanken und dergleichen (Vertragsprodukte) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Vertragsprodukte dürfen ohne schriftliche Zustimmung der WerbeagenturNetwork Lounge weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Werbeagentur Network Lounge für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.4. Die Werbeagentur Network Lounge überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung und der schriftlichen Zustimmung der Werbeagentur Network Lounge. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Die Werbeagentur Network Lounge hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Werbeagentur Network Lounge zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenssatz 100% der vereinbarten Vergütung, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Die Vertragsprodukte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden nach Vertragsschluß zusätzlich Steuern oder sonstige Abgaben erhoben, die sich auf den Vertrag beziehen, so können die Preise entsprechend angepasst werden.
2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Vertragsprodukte geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3. Werden die Vertragsprodukte später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Werbeagentur Network Lounge berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen, bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten Vergütung zu verlangen.
2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Werbeagentur Network Lounge für den Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Ware fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich der Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten, oder erfordert er von der Werbeagentur Network Lounge hohe finanzielle Vorleistungen, so ist eine angemessene Abschlagszahlung zu leisten und zwar 1/2 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/2 nach Ablieferung.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann die Werbeagentur Network Lounge Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Verzugsschaden
nach. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Sonderleistungen, Neben-, Fahrt- und Reisekosten
4.1. Sonderleistung wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung, etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
4.2. Die Werbeagentur Network Lounge ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt hiermit der Werbeagentur Network Lounge entsprechende Vollmacht.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Werbeagentur Network Lounge abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Werbeagentur Network Lounge im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, in sbesondere für spezielle Materialien für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Fahrtkosten, Reisekosten und -spesen für Reisen und Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgesprochen waren, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An den Vertragsprodukten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt
5.3. Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4. Die Werbeagentur Network Lounge ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computer-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Werbeagentur Network Lounge dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit schriftlicher Zustimmung von der Werbeagentur Network Lounge geändert werden.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Werbeagentur Network Lounge Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Die Produktionsüberwachung durch die Werbeagentur Network Lounge erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Werbeagentur Network Lounge berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. Die Werbeagentur Network Lounge haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden, Vorsatz und/oder Fahrlässigkeit.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Werbeagentur Network Lounge unentgeltlich im Minimum 10 einwandfreie, saubere Exemplare. Die Werbeagentur Network Lounge ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1. Die Werbeagentur Network Lounge verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, etc. sorgfältig zu behandeln. Sollte dennoch ein Schaden entstehen, haftet die Werbeagentur Network Lounge nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe. Im Übrigen haftet die Werbeagentur Network Lounge nur auf Ersatz des typischenvorhersehbaren Schadens.
7.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung für Erfüllung ausgeschlossen.
7.3. Bei Mangelhaftigkeit der Vertragsprodukte ist die Werbeagentur Network Lounge berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Sollte eine Nachbesserung fehlschlagen oder eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, stattdessen Wandlung oder Minderung zu verlangen.
7.4. Mit der Genehmigung der Vertragsprodukte durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Vertragsprodukte entfällt jegliche Haftung der Werbeagentur Network Lounge
7.6. Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Werbeagentur Network Lounge nicht.
7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung der Arbeit schriftlich bei der Werbeagentur Network Lounge schriftlich geltend zu machen. Danach gilt die gelieferte Ware/Arbeit als mangelfrei angenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind aus geschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Werbeagentur Network Lounge behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, so kann die Werbeagentur Network Lounge eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Werbeagentur Network Lounge auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Werbeagentur Network Lounge übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Werbeagentur Network Lounge von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Allgemeine Bestimmungen und Gerichtsstand
9.1. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
9.2. Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Werbeagentur Network Lounge.
9.3. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen der Werbeagentur Network Lounge nur berechtigt, soweit die Gegenforderung entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
9.4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden.
9.5. Die Unwirksamkeit einer Klausel der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.6. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Nürnberg.
9.7. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
9.8. Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Werbeagentur Network Lounge uneingeschränkt an.
Contact

Get Connected.

Wir laden Sie herzlich ein, uns für mehr Informationen über unsere Produkte oder Dienstleistungen zu kontaktieren.

Let’s Talk About Your Project

Let’s Talk About Your Idea

Let’s Talk About Your Content

CALL: +49(0)911 – 25348200

Contact
Cookie Consent mit Real Cookie Banner